Reiseinformationen Slowenien
Hier finden Sie (fast) alles, was Sie für Ihren Besuch in Slowenien wissen sollten und jede Menge wichtiger Links, die Ihnen noch genauere und teilweise aktuellere Informationen bieten können...
Fläche: 20.273km2
Einwohner: 2 Millionen
Hauptstadt: Ljubljana
Personaldokumente: Ein gültiger Reisepass (oder max. 5 Jahre abgelaufen) oder gültiger Personalausweis ist für die Einreise erforderlich. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument. Eine Kindermiteintragung im Reisepass eines Elternteils ist für die Einreise gültig. Es wird empfohlen allein reisenden Minderjährigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten mitzugeben. Achtung: Bei Flugreisen kann auf Grund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines (zumeist Billigairlines) Passagieren mit abgelaufenen Reisepass die Beförderung verweigert werden. Es wird daher geraten, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu benutzen.
Rauchverbote: In Restaurants, Bars und öffentlichen Gebäuden ist das Rauchen verboten.
Währung: 1 Euro (EUR) = 100 Cent. An Bankomaten kann mit Maestro- bzw. kreditkarten (PIN!) Geld behoben werden. Kreditkarten werden von Banken, Hotels und vielen Geschäften akzeptiert.
Trinkgeld: Es wird bei Restaurantrechnungen zwischen 5 und 10% Trinkgeld gegeben.
Verkehrsbestimmungen:
Die Schaffung einer Rettungsgasse – in Österreich seit 2012 gesetzlich – ist auch hier empfohlen.
Siehe Video:
Höchstgeschwindigkeit: im Ortsgebiet: 50km/h, außerhalb des Ortgebietes für Pkw und Wohnmobile bis 3,5t gilt Tempo 90km/h, auf Schnellstraße 100km/h, auf Autobahnen 130km/h.
Grüne Versicherungskarte: Die Mitnahme wird vom ÖAMTC dringend empfohlen.
Maut: Vignettenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5t und Motorräder auf Autobahnen und Schnellstraßen. Es gibt Jahres-, Monats- und Tagesvignetten. Achtung: Mit Ausnahme der 7-Tages-Vignette muss das Verkaufsdatum der Vignetten mit dem Datum der Lochung übereinstimmen. Anbringung der Vignette: Bei PKWs muss die Vignette auf der linken Innenseite (Fahrerseite) der Windschutzscheibe, jedoch nciht am Tönungsstreifen, angebracht werden.
Kindersicherung: Kinder müssen mit einem Rückhaltesystem gesichert werden, das der Größe und dem Gewicht des Kindes entspricht. Für Kinder über 12 Jahren ist ein Sicherheitsgurt ausreichend. Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf den vorderen Plätzen sitzen.
Licht am Tag: Ist für alle Kraftfahrzeuge ganzjährig vorgeschrieben.
Parken: Innerhalb von weiß gekennzeichneten Zonen ist das Parken für 2 Stunden erlaubt. In der Zeit von 7 bis 19.00 Uhr muss in diesen Zonen ein Parkticket erworben werden. Kurzparkzonen sind blau gekennzeichnet. In diesen Bereichen darf man maximal eine halbe Stunde parken, die Parktickets sind kostenlos.
Telefonieren am Steuer: Nur bei Verwendung einer Freisprechanlage erlaubt.
Promillegrenze: 0,5 Promille.
Mitführpflichten: Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste(n), Ersatzlampenset (Licht am Tag Pflicht!). Gespannfahrer benötigen ein 2.Warndreieck für den Anhänger. DasTragen einer Warnweste ist im Falle einer Panne oder eines Unfallss außerhalb von geschlossenen Ortschaften für alle Fahrzeuginsassen, die das Auto verlassen vorgeschrieben.Ein "A"-Pickerl ist erforderlich, wenn noch kein EU-Kennzeichen verwendet wird.
Wichtige Links:




