Reiseinformationen Ungarn
Hier finden Sie (fast) alles, was Sie für Ihren Besuch in Ungarn wissen sollten und jede Menge wichtiger Links, die Ihnen noch genauere und teilweise aktuellere Informationen bieten können...
Fläche: 93,030km2
Einwohner: 10,1 Millionen
Hauptstadt: Budapest
Personaldokumente: Ein gültiger Reisepass (oder ein Reisepass, der bis zu 5 Jahren abgelaufen ist) oder ein gültiger Personalausweis für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen. Der ÖAMTC empfiehlt - um Probleme zu vermeiden - die Einreise mit einem gültigen Pass.Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument. Kinderreisepass (bis 12 Jahre) bzw. eigener Reisepass ab dem 12. Geburtstag empfohlen. Eine Kindermiteintragung im Reisepass eines Elternteils ist für die Einreise nach Ungarn ebenfalls gültig. Achtung: Kindermiteintragungen sind seit dem 15. Juni 2009 nicht mehr möglich. Bereits bestehende Kindermiteintragungen gelten jedoch noch bis 15. Juni 2012 - unabhängig davon, ob der Reisepass, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, noch darüber hinaus gültig ist.
Rauchverbote: In öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen und Flughäfen herrscht außer in gesondert ausgewiessenen Räumen Rauchverbot.
Währung: 1 Forint (HUF) = 100 Filler. An Bankomaten kann mit Maestro- bzw. Kreditkarten (PIN!) Geld behoben werden. Kreditkarten werden von Wechselstuben, Hotels und vielen Geschäften akzeptiert. Ein- und Zwei-Forint-Münzen wurden aus dem Verkehr gezogen un können bei der ungarischen Nationalbank noch bis 1.3.2013 eingetauscht werden. Die 200 Forint-Banknote wurde durch eine Münze ersetzt.
Trinkgeld: 10 bis 15% Trinkgeld ist üblich, bei Tankstellen 20 - 50 Forint.
Verkehrsbestimmungen:
Höchstgeschwindigkeit: im Ortsgebiet: 50km/h, außerhalb des Ortgebietes für Pkw und Wohnmobile bis 3,5t gilt Tempo 90km/h, auf Schnellstraßen 110km/h, auf Autobahnen 130km/h.
Grüne Versicherungskarte: Die Mitnahme wird vom ÖAMTC dringend empfohlen.
Maut: Die Autobahnen sind vignettenpflichtig. Für Fahrten ohne Vignette können hohe Geldstrafen verhängt werden. Die Vignette muss bereits an der Grenze gelöst werden. Alle neu eröffneten Autobahnteilstrecken sind sofort mautpflichtig.Es gibt Jahres-, Monats-, 10- und 4-Tages-Vignetten.
Kindersicherung: Kinder mit einer Körpergröße unter 150cm müssen ein, ihrem Körpergewicht entsprechendes, Rückhaltesystem verwenden. Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in einem Kindersitz befördert werden. Dieser darf nur dann auf dem Vordersitz befestigt werden, wenn er entgegen der Fahrtrichtung montiert wird und kein Airbag vorhanden oder dieser deaktiviert ist. Kinder älter als 3 Jahre und größer als 1,35m dürfen auf dem Rücksitz unter Verwendung eines Sicherheitsgurtes befördert werden.
Licht am Tag: Für alle Kraftfahrzeuge das ganze Jahr über vorgeschrieben (ausgenommen im Stadtgebiet).
Parken: Kurzparkzonen sind gebührenpflichtig. Gelbe Zickzacklinien bzw. fortlaufende und unterbrochene gelbe Linien zeigen Halte- bzw. Parkverbote an. Auf Nebenfahrstreifen, Radfahrstreifen, Busstreifen und in Busbahnhöfen besteht strengstes Halteverbot. In Budapest ist das Parken an Samstagen - mit wenigen Ausnahmen (z.B. Budapester Burg) gebührenfrei. Zudem stehen in Budapest viele überwachte Parkplätze, zahlreiche Parkhäuser, Tiefgaragen und auch P+R Parkplätze zur Verfügung, die meisten davon sind gebührenpflichtig.
Telefonieren am Steuer: Nur bei Verwendung einer Freisprechanlage erlaubt.
Promillegrenze: 0,0 Promille. Die Einhaltung wird streng kontrolliert.
Mitführpflichten: Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste. Es empfiehlt sich die Mitnahme eines Ersatzlampenset (außer bei Xenon- oder LED-Leuchten) da beim Ausfall einer Lampe eine Strafe wegen Fahrens mit nicht ordnungsgemäßer Beleuchtung (Licht am Tag Pflicht) verhängt werden kann.
Zusätzliche Bestimmungen: Warnwestenpfllicht bei Dunkelheit oder schlechter Sicht außerhalb des Ortsgebietes für Lenker von Kraftfahrzeugen, deren Insassen, Fußgänger sowie Radfahrer (gilt auch für Radfahrer, die den Neusiedler See umrunden). Die ungarischen Polizisten dürfen Strafen nicht in bar kassieren, sondern teilen Überweisungsaufträge (=Keszpenzatutalasi megbizas) aus, die innerhalb von 15Tagen bezahlt werden müssen. Jeder Versuch, die Strafe bar zu bezahlen kann als Bestechungsversuch angesehen werden.
Zusätzlich: Es empfiehlt sich, nur mit einem gültigen §57a Pickerl einzureisen.
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