Reiseinformationen Slowakei
Fläche: 49.035km2
Einwohner: 5,4 Millionen
Hauptstadt: Bratislava
Personaldokumente: Ein gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis ist für die Einreise erforderlich. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument. Ein Identifikationsnachweis in Form eines Reisepasses oder Personalausweises muß immer mitgetragen werden. Kinder können entweder im Reisepass der Eltern eingetragen werden oder einen eigenen Reisepass (bis zum 12.Geburtstag "Kinderreisepass") ausgestellt bekommen. Die Miteintragung im Pass der Eltern ist prinzipiell bis zum 18.Geburtstag gültig, solange der Reisepass des Elternteils nicht abgelaufen ist.
Rauchverbote: In Restaurants, Zügen und an Arbeitsplätzen ist das Rauchen nur in bestimmten Raucherbereichen erlaubt, in öffentlichen Bereichen verboten.
Währung: 1 Euro (EUR) = 100 Cent. An Bankomaten kann mit Maestro- bzw. Kreditkarten (PIN!) Geld behoben werden. Kreditkarten werden von Hotels und vielen Geschäften akzeptiert.
Trinkgeld: In der Regel sind Bedienung und Steuern im Preis inbegriffen, ein zusätzliches Trinkgeld ist aber üblich.
Verkehrsbestimmungen:
Neu in 2012:
Anstatt der 7-Tages-Vignette wird ab Jänner 2012 eine 10-Tagesvignette angeboten – der Preis dafür beträgt 10 Euro.
Höchstgeschwindigkeit: im Ortsgebiet: 50km/h, außerhalb des Ortgebietes für Pkw und Wohnmobile bis 3,5t gilt Tempo 90km/h, auf Autobahnen 130km/h.
Grüne Versicherungskarte: Die Mitnahme wird vom ÖAMTC dringend empfohlen.
Maut: Auf allen durch die Verkehrsschilder "Autobahn" oder "Autostraße" gekenntzeichneten Straßen besteht Vignettenpflicht für alle Fahrzeuge bis 3,5t, außer Motorräder. Bei Kfz mit Anhänger muss nur das Zugfahrzeug mit einer Vignette versehen sein. Die Vignette ist an der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Eine nicht aufgeklebte Vignette ist ungültig. Die Vignetten werden vom Verkäufer gelocht. Nur gelochte Vignetten sind gültig. Es dürfen keine alten slowakischen Vignetten aufgeklebt sein. Bei Benutzung gebührenpflichtiger Straßen ohne gültige Vignette werden Geldstrafen vom zehn- bis 50fachen Geldwert der Monatsvignette auferlegt. Gebührenfreie Abschnitte sind durch eine Tafel mit der Aufschrift "BEZ UHRADY" gekennzeichnet.
Kindersicherung: Kinder unter 12 Jahren und Personen kleiner als 150cm müssen mit einer, ihrem Alter und ihrer Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung befördert werden.
Licht am Tag: Ist für alle Kraftfahrzeuge ganzjährig vorgeschrieben. (Abblendlicht)
Parken: Es muss ein mindestens 3m breiter Fahrstreifenfür jede Fahrtrichtung freibleiben. Zwischen parkendem Kfz und Straßenbahn muss ein Abstand von 3,5m eingehalten werden. Parkverbot gilt bei gelben durchgehenden oder unterbrochenen Linien am Fahrbahnrand. Auf Brücken und bis zu 15m vor und nach Bahnübergängen, Tunnels und Unterführungen besteht ein Park- und Halteverbot.
Telefonieren am Steuer: Nur bei Verwendung einer Freisprechanlage erlaubt.
Promillegrenze: 0,0 Promille.
Mitführpflichten: Verbandspaket, Warndreieck, Warnweste und Abschleppseil. Die Mitnahme eines Ersatzlampenset (außer bei Xenon- oder LED-Leuchten) wird empfohlen. Auch Motorradfahrer sind verplichtet beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste zu tragen. Ebenso sind auch Radfahrer und Fußgänger verpflichtet bei Dunkelheit oder schlechter Sicht reflektierende Kleidung zu tragen. Radfahrer benötigen außerorts einen Helm (im Ortsgebiet nur Radfahrer unter 15 Jahren).
Wichtige Links:




